Infos >> Jokertage / Dispensationen      
                       
     
 

 

 
        Jokertage

Die Volksschulverordnung erlaubt, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben können. Die Tage können einzeln oder zusammenhängend eingezogen werden. Halbtage gelten als ganz Jokertage.

Der Bezug von Jokertagen ist der Klassenlehrperson mittels Formular eine Woche im Voraus mitzuteilen. Ohne Rückmeldung an die Eltern gilt der Jokertag als bewilligt.

Bei besonderen Ereignissen in der Schule (angekündigte Prüfung, Sporttag, Klassenlager, Projektwoche) können Jokertage von der Schulleitung abgelehnt werden. (Mitteilung an Eltern).

Nicht eingezogene Jokertage können auf das folgendes Jahr übertragen werden. Es ist auch möglich die Jokertage der Grundstufe (6 Tage), oder der 2. bis 4. Klasse (6 Tage) oder der 5. und 6. Klasse (4 Tage) zusammen einzuziehen. Die Klassenlehrpersonen sind für die Kontrolle zuständig.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass der verpasste Unterrichtsstoff ( inkl. Hausaufgaben) selbständig aufgearbeitet wird. Es besteht kein Recht auf Nachhilfe durch die Lehrperson.
Über das Nachholen von Prüfungen entscheidet die Lehrperson.

Formular Jokertage [Word] [PDF]

Dispensationen

Kinder können aus persönlichen, familiären oder religiösen Gründen vorübergehend vom Unterricht dispensiert werden. Eine Dispensation wird nicht als Jokertag angerechnet.

Dispensationen für einzelne Lektionen oder max. einen Tag können bei der Lehrperson mündlich eingeholt werden.

Die Schulleitung bewilligt Dispensationen und Gesuche um Ferienverlängerung bis zu 3 Tagen.

Längere Gesuche werden an die Schulpflege gerichtet.

Formular Dispensationsgesuch [Word] [PDF]